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Pflegegeld
Inhaltsverzeichnis
In Deutschland werden die meisten Pflegebedürftigen von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn zu Hause gepflegt. Für viele Familien ist das eine große Herausforderung sowohl körperlich als auch finanziell. Um diese Pflege zu unterstützen, gibt es das Pflegegeld nach §37 SGB XI. Mit dieser Geldleistung können Betroffene selbst entscheiden, wie sie die Hilfe organisieren und pflegende Angehörige entlasten.
Doch viele fragen sich: Wer hat Anspruch? Wie hoch ist das Pflegegeld 2024/2025? Und wie läuft der Antrag ab? In diesem Artikel geben wir Ihnen einen klaren Überblick und hilfreiche Tipps wie Sie Ihren Pflegeaufwand entlasten können.
Was ist Pflegegeld nach §37 SGB XI?
Das Pflegegeld ist eine Geldleistung der Pflegeversicherung, die Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 zusteht. Es wird monatlich von der Pflegekasse ausgezahlt und soll dabei helfen, die Versorgung im häuslichen Umfeld sicherzustellen. Der große Vorteil: Pflegebedürftige können selbst entscheiden, wie sie das Geld verwenden ob zur Entlastung von Angehörigen, für zusätzliche Hilfe im Haushalt oder für ergänzende Betreuungsangebote.
Im Unterschied zu den Pflegesachleistungen, die direkt von einem ambulanten Pflegedienst abgerechnet werden, fließt das Pflegegeld direkt an die pflegebedürftige Person. Dadurch entsteht mehr Flexibilität und Selbstbestimmung, was besonders für Familien wichtig ist, die die Pflege weitgehend selbst organisieren möchten.
Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?
Ein Anspruch auf Pflegegeld besteht ab Pflegegrad 2. Menschen mit Pflegegrad 1 erhalten zwar kein Pflegegeld, können aber den Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich nutzen. Darüber hinaus bestehen auch Ansprüche auf Sachleistungen wie z.B. Pflegeboxen bestehend aus Pfegehilgsmitteln.
Wesentliche Voraussetzungen:
Die Pflege findet zu Hause statt – also in der eigenen Wohnung oder im Haushalt von Angehörigen.
Die Betreuung übernehmen Angehörige, Freunde oder Nachbarn, die nicht beruflich als Pflegekräfte tätig sind.
Eine Besonderheit ist die Kombinationspflege: Wird ein Teil der Pflege von einem ambulanten Pflegedienst übernommen, bleibt der nicht verbrauchte Anteil an Sachleistungen als anteiliges Pflegegeld bestehen. So bleibt die häusliche Versorgung flexibel.
Höhe des Pflegegeldes 2024/2025 im Überblick
Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem anerkannten Pflegegrad. Seit der Pflegereform (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz, kurz PUEG) wurden die Beträge erhöht. Ab 2024 stiegen sie um 5 %, ab 2025 nochmals um 4,5 %.
| Pflegegrad | Pflegegeld monatlich (2024) | Pflegegeld monatlich (2025) |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Anspruch | kein Anspruch |
| Pflegegrad 2 | 332 € | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 573 € | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 765 € | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 947 € | 990 € |
Damit steigt das Pflegegeld je nach Pflegegrad spürbar an und bietet pflegenden Angehörigen mehr finanzielle Entlastung. Wichtig: Das Geld wird immer direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen.
Pflegegeld beantragen so gehen Sie vor
Antrag bei der Pflegekasse stellen
Der erste Schritt ist ein formloser Antrag bei der Pflegekasse (angegliedert an die Krankenkasse). Ein kurzer Satz reicht:
„Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung.“ Nennen Sie Name, Versichertennummer, Kontakt und bitten Sie um Begutachtung.
Wichtig: Datum notieren, denn ab Antragseingang können Leistungen rückwirkend gezahlt werden. Sammeln Sie vorab Unterlagen: Arztberichte, Medikamentenplan, Reha-/Therapieunterlagen, ggf. Pflegetagebuch. Das hilft später bei der Einschätzung des Pflegegrads.
MDK-Begutachtung
Nach dem Antrag meldet sich der Medizinische Dienst (MD) bzw. MEDICPROOF (bei Privatversicherten) für einen Hausbesuch. Begutachtet werden Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen (z. B. Mobilität, Selbstversorgung, kognitive Fähigkeiten).
Tipps für den Termin:
Seien Sie ehrlich: zeigen Sie den Tagesalltag, auch schwierige Situationen.
Nutzen Sie ein Pflegetagebuch (Aufwand in Minuten, Häufigkeit).
Halten Sie Hilfsmittel, Arztbriefe und Medikamente bereit.
Nach der Bewertung legt die Kasse den Pflegegrad fest. Bei Ablehnung oder zu niedrigem Grad: Widerspruch innerhalb eines Monats einlegen, kurz begründen und ggf. neue Nachweise beifügen.
Auszahlung und Nachweise
Wird Pflegegrad 2–5 anerkannt, zahlt die Pflegekasse das Pflegegeld monatlich im Voraus direkt an die pflegebedürftige Person oder eine Bevollmächtigte. Die Verwendung ist frei (Angehörige entlohnen, Haushaltshilfen, Betreuungsangebote).
Wichtig: Bei erstmaligem Antrag ist eine rückwirkende Zahlung ab Antragseingang möglich. Melden Sie Krankenhaus-, Kurzzeit- oder Verhinderungspflege stets der Kasse, damit Beträge korrekt weiterlaufen bzw. anteilig gezahlt werden.
Pflegegeld flexibel nutzen und kombinieren
Das Pflegegeld bietet ein hohes Maß an Flexibilität. Pflegebedürftige können selbst entscheiden, ob sie es vollständig an ihre pflegenden Angehörigen weitergeben oder damit zusätzliche Hilfen wie Haushaltshilfen oder Betreuungsangebote finanzieren.
Eine besondere Möglichkeit ist die Kombinationspflege. Wird ein Teil der Pflege von einem ambulanten Pflegedienst übernommen, kann der nicht ausgeschöpfte Anteil der Sachleistungen in anteiliges Pflegegeld umgewandelt werden. So lassen sich professionelle Hilfe und die Unterstützung durch Angehörige optimal verbinden.
Darüber hinaus bleibt das Pflegegeld auch während bestimmter Abwesenheiten bestehen. Bei einer Kurzzeitpflege (z. B. wenn die Pflegeperson Urlaub macht) wird das halbe Pflegegeld bis zu 8 Wochen weitergezahlt. Auch während einer Verhinderungspflege können Zahlungen anteilig erhalten bleiben.
Ein weiterer Vorteil: Das Pflegegeld ist steuerfrei und muss weder von Pflegebedürftigen noch von Angehörigen versteuert werden. Es handelt sich nicht um Einkommen, sondern um eine zweckgebundene Unterstützung, die komplett zur Entlastung der Pflegesituation gedacht ist. Eine Übersicht zu allen Pflegeleistungen finden Sie hier.