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MDK Gutachten

Inhaltsverzeichnis

Was genau ist das MDK Gutachten?

Wenn ein Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird, stehen Familien oft vor vielen Fragen:

Wie wird der Pflegebedarf festgestellt?

Wer entscheidet über den Pflegegrad?

Eine zentrale Rolle spielt dabei die MDK Begutachtung. Der Medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) schickt einen Gutachter nach Hause, um die Situation realistisch einzuschätzen. Diese Untersuchung ist entscheidend, weil sie die Grundlage für die Einstufung in einen Pflegegrad bildet, und damit über Leistungen wie Pflegegeld oder Sachleistungen entscheidet. Unter diesen Leistungen sind auch die Pflegeboxen von Curea ab Pflegegrad 1 enthalten. 

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie die Begutachtung abläuft, welche Unterlagen wichtig sind und wie Sie sich am besten vorbereiten.

Was ist der MDK und warum ist die Begutachtung wichtig?

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) ist ein unabhängiger Beratungs- und Gutachterdienst. Seine Aufgabe ist es, objektiv zu prüfen, wie selbstständig eine pflegebedürftige Person noch ist und in welchen Bereichen Unterstützung nötig wird. Grundlage dafür sind feste Kriterien, die im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) festgelegt sind.

Das Gutachten des MDK ist entscheidend: Es bildet die Basis für die Einstufung in einen Pflegegrad. Erst mit dieser Einstufung haben Betroffene Anspruch auf Leistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Entlastungsleistungen. Der MDK sorgt damit dafür, dass alle Pflegebedürftigen nach denselben Maßstäben beurteilt werden und faire Chancen auf Unterstützung haben.

Erster Schritt zur Begutachtung

Wer Pflegeleistungen erhalten möchte, muss zunächst einen Pflegegrad beantragen. Das geschieht bei der Pflegekasse, die der Krankenkasse angegliedert ist. Ein formloses Schreiben oder ein kurzer Anruf genügt.

Wichtig: Ab dem Tag des Antrags können Leistungen auch rückwirkend gezahlt werden.

Nach Eingang des Antrags setzt sich der MDK (bei Privatversicherten MEDICPROOF) mit der betroffenen Person in Verbindung und vereinbart einen Hausbesuch. Dabei wird geprüft, wie groß der tatsächliche Pflegebedarf ist.

Übrigens: Wenn bereits ein Pflegegrad vorliegt, dieser aber nicht mehr ausreicht, können Betroffene einen Antrag auf Höherstufung stellen. Auch dafür erfolgt eine erneute MDK Begutachtung.

Vorbereitung auf die MDK Begutachtung

Eine gute Vorbereitung kann entscheidend dafür sein, wie die Begutachtung ausfällt. Wer die richtigen Unterlagen parat hat und sich im Vorfeld Gedanken macht, erleichtert dem Gutachter die Einschätzung.

Wichtige Unterlagen und Dokumente

  • Arztberichte und Krankenhausentlassungen
  • Medikamentenplan
  • Behindertenausweis (falls vorhanden)
  • Hilfsmittel-Liste (z. B. Rollator, Pflegebett)
  • Pflegetagebuch oder Pflegedokumentation
  • Kontaktdaten behandelnder Ärzte und Pflegepersonen

Fragen zur Selbstreflexion

  • Welche Tätigkeiten schaffe ich noch alleine?
  • Wo brauche ich regelmäßig Unterstützung?
  • Welche Probleme belasten meinen Alltag besonders?

Tipp: Nehmen Sie nach Möglichkeit eine Angehörige oder Pflegeperson zum Termin hinzu. So lassen sich Fragen gemeinsam beantworten, und es entsteht ein realistischeres Bild der Situation.

Ablauf der Begutachtung zu Hause

Nach der Terminvereinbarung besucht ein MDK-Gutachter (bei Privatversicherten MEDICPROOF) die pflegebedürftige Person in ihrer Wohnung. Ziel ist es, den tatsächlichen Unterstützungsbedarf im Alltag realistisch einzuschätzen.

Der Gutachter stellt Fragen und beobachtet, wie bestimmte Tätigkeiten ausgeführt werden, zum Beispiel beim Ankleiden, Essen oder bei der Mobilität. Angehörige dürfen und sollten beim Termin dabei sein, um wichtige Ergänzungen zu geben und die Situation objektiv zu schildern.

Die Bewertung erfolgt anhand von sechs Modulen, die zentrale Lebensbereiche abdecken:

  1. Mobilität (z. B. Gehen, Treppensteigen)
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  4. Selbstversorgung (z. B. Körperpflege, Ankleiden)
  5. Umgang mit Krankheit und Therapie
  6. Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte

Diese Module ergeben zusammen ein Punktesystem, das über den späteren Pflegegrad entscheidet.

Bewertung und Einstufung in Pflegegrade

Die Ergebnisse der MDK Begutachtung werden nach einem festen Punktesystem bewertet. Entscheidend ist, wie selbstständig die betroffene Person in den verschiedenen Lebensbereichen ist. Dabei fließen die sechs Module unterschiedlich stark in die Gesamtwertung ein:

  • Mobilität → 10 %
  • Kognitive & kommunikative Fähigkeiten ODER Verhaltensweisen & psychische Problemlagen → 15 % (das höhere Ergebnis zählt)
  • Selbstversorgung → 40 %
  • Umgang mit Krankheit & Therapie → 20 %
  • Gestaltung des Alltags & soziale Kontakte → 15 %

Punkteübersicht: Pflegegrad-Einstufung

Pflegegrad Punktebereich
Pflegegrad 1 12,5 – unter 27 Punkte
Pflegegrad 2 27 – unter 47,5 Punkte
Pflegegrad 3 47,5 – unter 70 Punkte
Pflegegrad 4 70 – unter 90 Punkte
Pflegegrad 5 90 – 100 Punkte

Wichtig zu wissen: Je höher der Punktwert, desto größer ist die Einschränkung der Selbstständigkeit und desto höher fällt der Pflegegrad aus.

Nach der MDK Begutachtung

Sobald der Hausbesuch beendet ist, erstellt der Gutachter ein schriftliches Gutachten. Dieses geht an die Pflegekasse, die auf dieser Basis über den Pflegegrad entscheidet. Sie erhalten anschließend einen Bescheid mit der Einstufung sowie eine Kopie des Gutachtens.

Wenn Sie zufrieden sind

Mit der Anerkennung des Pflegegrades können Sie direkt die Leistungen der Pflegeversicherung nutzen, etwa Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Entlastungsleistungen.

Wenn Sie nicht einverstanden sind

Halten Sie den Pflegegrad für zu niedrig oder wurde Ihr Antrag abgelehnt, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Ein formloses Schreiben reicht zunächst aus. Später können Sie zusätzliche Begründungen, Arztberichte oder ein aktuelles Pflegetagebuch nachreichen. So erhöhen Sie die Chancen auf eine erneute und korrekte Bewertung.

Häufige Fragen zur MDK Begutachtung (FAQ)
Wie läuft eine MDK Begutachtung ab?
Ein Gutachter besucht die pflegebedürftige Person zu Hause. Dabei wird geprüft, wie selbstständig sie in Alltagssituationen ist – z. B. bei der Körperpflege, Mobilität oder beim Umgang mit Medikamenten.
Wie lange dauert die MDK Begutachtung?
Der Termin dauert in der Regel zwischen 45 und 90 Minuten. Je nach Umfang der Einschränkungen und Unterlagen kann es kürzer oder länger sein.
Welche Unterlagen sollte ich bereithalten?
Hilfreich sind Arztberichte, Medikamentenplan, Hilfsmittelliste, Pflegetagebuch und – falls vorhanden – ein Behindertenausweis.
Kann ich bei der Begutachtung anwesend sein?
Ja, Angehörige dürfen beim Termin dabei sein und den pflegerischen Alltag ergänzend schildern. Das ist sogar sehr empfehlenswert.
Wie schnell bekomme ich das Ergebnis?
Nach dem Termin erstellt der Gutachter einen Bericht. Die Pflegekasse schickt in der Regel innerhalb von 2–4 Wochen einen schriftlichen Bescheid mit dem festgestellten Pflegegrad.
Was tun, wenn ich mit dem Pflegegrad nicht einverstanden bin?
Sie können innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Reichen Sie dazu zusätzliche Begründungen oder aktuelle Nachweise ein, um eine Neubewertung zu erreichen.