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Ihr Wegweiser durch die Pflegewelt

Die Pflege eines Angehörigen bringt viele Fragen mit sich – organisatorisch, emotional und rechtlich. Unser Pflegeratgeber hilft Ihnen dabei, den Überblick zu behalten: verständlich, alltagstauglich und immer mit dem Blick auf das, was wirklich zählt – den Menschen.

Ob es um Pflegegrade, Leistungen, Pflegeformen oder praktische Tipps geht: Hier finden Sie fundierte Informationen, die Sie unterstützen – vom ersten Schritt bis zur langfristigen Organisation der Pflege.

Inhaltsverzeichnis

Was bedeutet Pflege eigentlich?

Pflege ist weit mehr als die Versorgung körperlicher Grundbedürfnisse. Sie umfasst alle Maßnahmen, die einem Menschen helfen, seine Selbstständigkeit im Alltag trotz körperlicher, seelischer oder geistiger Einschränkungen zu erhalten oder wiederzuerlangen. Dabei geht es nicht nur um medizinische Hilfe – sondern auch um emotionale Stabilität, soziale Teilhabe und ein würdevolles Leben in jeder Lebensphase.

Die Pflegebedürftigkeit in Deutschland nimmt zu

Die demografische Entwicklung stellt unser Pflegesystem vor große Herausforderungen. Laut Statistischem Bundesamt waren im Jahr 2021 bereits über 4,1 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig – Tendenz steigend. Gründe dafür:

✅ steigende Lebenserwartung
✅ Zunahme altersbedingter Erkrankungen
✅ höheres Bewusstsein für Pflegebedarfe
✅ mehr Antragstellungen durch Angehörige

Wer pflegt eigentlich?

Pflege kann durch verschiedene Personen oder Institutionen geleistet werden:

  • Angehörige: Pflegen etwa 80 % der Pflegebedürftigen zu Hause

  • Ambulante Pflegedienste: Übernehmen Pflegeleistungen im häuslichen Umfeld

  • Stationäre Einrichtungen: Bieten Rund-um-die-Uhr-Pflege bei schwerer Pflegebedürftigkeit

Oft ist es eine Kombination aus mehreren Unterstützungsformen, die gemeinsam ein stabiles Pflegeumfeld schaffen.

Pflege im Wandel: Warum das Thema immer wichtiger wird

  • Die Gesellschaft wird älter – und damit steigt der Bedarf an langfristiger Versorgung.

  • Gleichzeitig nimmt das Pflegebewusstsein zu: Angehörige und Betroffene setzen sich aktiver mit dem Thema auseinander.

  • Reformen wie die Pflegegrade oder die Entlastungsleistungen machen es einfacher, Hilfe zu beantragen.

Pflege ist also kein Randthema mehr – sondern ein zentrales gesellschaftliches Anliegen, das Menschen aller Generationen betrifft.

Pflegearten & Versorgungsformen: Wie und wo Pflege stattfinden kann

Anknüpfend an die Frage: „Wer pflegt eigentlich?“ gibt es in Deutschland verschiedene Pflegearten und Versorgungsformen, die individuell auf die Bedürfnisse und Lebenssituationen pflegebedürftiger Personen abgestimmt werden können.

Ob im eigenen Zuhause, in einer Wohngemeinschaft oder stationären Einrichtung – das Angebot ist breit gefächert. In diesem Abschnitt erhalten Sie einen detaillierten Überblick über alle relevanten Pflegeformen, ihre Besonderheiten und welche Leistungen die Pflegeversicherung dabei übernimmt.

💡 Wichtig zu wissen: Pflegearten und Versorgungsformen beschreiben zwei unterschiedliche Dimensionen der Pflege.

Pflegearten beziehen sich auf die konkreten Leistungen, die erbracht werden – etwa Hilfe bei der Körperpflege, medizinische Maßnahmen oder eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung.

Versorgungsformen hingegen beschreiben den Ort und die Struktur der Pflege – also ob diese zu Hause, im Pflegeheim oder in einer Tagespflegeeinrichtung erfolgt. 

Verstehen wo gepflegt wird!

Versorgungsformen im Überblick

Häusliche und ambulante Pflege

Die häusliche Pflege ist die beliebteste Versorgungsform in Deutschland. Etwa 80 % der Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt – häufig von Angehörigen, teils durch ambulante Pflegedienste unterstützt.

Vorteile der häuslichen Pflege:

  • 🏡 Vertrautes Umfeld: Die pflegebedürftige Person kann in ihrer gewohnten Umgebung bleiben.

  • 👪 Familiäre Nähe: Angehörige übernehmen zentrale Aufgaben.

  • 💶 Finanzielle Unterstützung: Pflegegeld, Sachleistungen und Entlastungsbeträge stehen zur Verfügung.

Ambulante Pflegedienste unterstützen dort, wo Angehörige an ihre Grenzen stoßen – sei es bei der Grundpflege, medizinischen Behandlungspflege oder hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Diese Leistungen werden als Pflegesachleistungen über die Pflegekasse abgerechnet.

Mehrgenerationenhaus & Senioren-WG

Mehrgenerationenhäuser ermöglichen das generationsübergreifende Zusammenleben und bieten pflegebedürftigen Menschen eine soziale Einbindung im Alltag.

Senioren-Wohngemeinschaften sind ideal für Pflegebedürftige mit geringerem Pflegeaufwand, die selbstbestimmt leben, aber in der Gemeinschaft Sicherheit erfahren möchten.

✅ Ambulante Betreuung möglich
✅Pflegegeld & Pflegesachleistungen nutzbar
✅Förderung durch Wohngruppenzuschlag von 224 € möglich

Teilstationäre Pflege: Tages- und Nachtpflege

Die teilstationäre Pflege bietet eine Kombination aus professioneller Versorgung in einer Pflegeeinrichtung und dem Verbleib im häuslichen Umfeld.

  • 🕐 Tagespflege: Pflegebedürftige verbringen den Tag in einer Pflegeeinrichtung, kehren abends nach Hause zurück.

  • 🌙 Nachtpflege: Bei erhöhtem Pflegebedarf in der Nacht, z. B. bei Demenz.

Diese Form eignet sich ideal zur Entlastung pflegender Angehöriger und ist für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 von der Pflegekasse bezuschussbar.

Vollstationäre Pflege: Pflegeheime & Einrichtungen

Wenn eine Versorgung zu Hause nicht mehr möglich ist, bietet die vollstationäre Pflege ein sicheres und umfassendes Umfeld. Die Pflege erfolgt rund um die Uhr durch Fachpersonal.

Typische Einrichtungen:

  • 🧓 Alten- und Seniorenheime: Für Menschen mit geringem bis mittlerem Pflegebedarf, auch ohne Pflegegrad möglich.

  • 🛏️ Pflegeheime: Für Menschen mit höherem Pflegebedarf (Pflegegrad 2–5).

  • 🕊️ Hospize: Für unheilbar Erkrankte in der letzten Lebensphase.

  • 🏘️ Betreutes Wohnen: Selbstständiges Leben mit optionaler Pflegeunterstützung.

Pflegekasse übernimmt je nach Pflegegrad einen Teil der Kosten, der Rest wird als Eigenanteil durch die Bewohner getragen. Bei Bedürftigkeit kann Grundsicherung im Alter beantragt werden.

Verstehen wie gepflegt wird!

Pflegearten im Überblick

24-Stunden-Pflege

Die sogenannte 24-Stunden-Pflege ist eine besondere Form der häuslichen Pflege. Hier lebt eine Betreuungskraft dauerhaft im Haushalt der pflegebedürftigen Person und übernimmt sowohl pflegerische als auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten.

Wichtige Merkmale:

  • Rund-um-die-Uhr-Betreuung im eigenen Zuhause

  • Oft Betreuung durch osteuropäische Pflegekräfte

  • Finanzierung durch Kombination von Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Eigenleistung

Diese Versorgungsform eignet sich vor allem für Menschen mit hohem Pflegebedarf, die trotzdem im eigenen Zuhause bleiben möchten.

Kurzzeitpflege & Verhinderungspflege

Zwei wichtige temporäre Pflegeformen, die häufig verwechselt werden:

  • Kurzzeitpflege: Pflege in einer stationären Einrichtung für bis zu 8 Wochen im Jahr. Wird z. B. nach Krankenhausaufenthalten oder in Übergangsphasen genutzt.

  • 👤 Verhinderungspflege: Ersatzpflege durch eine andere Person, wenn die Hauptpflegeperson z. B. wegen Krankheit oder Urlaub ausfällt (bis zu 6 Wochen pro Jahr möglich).

Pflegegrad 2 oder höher notwendig. Beide Leistungen können unter bestimmten Voraussetzungen kombiniert werden.

Langzeitpflege & Palliativversorgung

Wenn Pflegebedürftigkeit dauerhaft und umfassend ist, spricht man von Langzeitpflege. Sie erfolgt in der Regel stationär, kann aber auch ambulant sichergestellt werden.

Ziel der Palliativpflege ist es, unheilbar kranken Menschen in ihrer letzten Lebensphase bestmöglichen Komfort zu bieten – körperlich, emotional und seelisch. Die Versorgung kann zu Hause, im Hospiz oder in einer Klinik erfolgen.

Pflegeleistungen – Unterstützung für den Alltag

Pflegebedürftigkeit verändert das Leben – nicht nur das der Betroffenen, sondern auch das ihrer Angehörigen. Umso wichtiger ist es, dass pflegerische Maßnahmen nicht nur ideell, sondern auch praktisch unterstützt werden. Genau hier setzen die Pflegeleistungen an. Sie bilden das finanzielle und organisatorische Rückgrat der Pflege – und helfen, Selbstständigkeit zu erhalten, Belastungen zu verringern und Versorgungssicherheit zu schaffen.

Was sind Pflegeleistungen?

Pflegeleistungen sind staatlich geregelte Unterstützungsangebote für Menschen mit anerkannter Pflegebedürftigkeit. Sie umfassen Geldleistungen, Sachmittel, Hilfsmittel und Dienstleistungen, die auf die individuellen Bedürfnisse im Pflegealltag abgestimmt sind.

Ob bei der Pflege zu Hause, im Pflegeheim oder in Wohngruppen – Pflegeleistungen ermöglichen es, eine angemessene Versorgung sicherzustellen und die Lebensqualität zu verbessern. Die Art und Höhe der Leistungen hängt dabei vom Pflegegrad ab.

🏠 Pflegegeld

Für Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden.

  • Monatliche Geldleistung (abhängig vom Pflegegrad)

  • Auszahlung direkt an den Pflegebedürftigen

  • Flexible Nutzung zur Unterstützung der häuslichen Pflege

💡 Beispiel: Pflegegrad 2 = 332 €/Monat (Stand 2025)

👩‍⚕️ Pflegesachleistungen

Für professionelle Pflege durch ambulante Pflegedienste im häuslichen Umfeld.

  • Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse

  • Für Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität usw.

  • Leistungshöhe richtet sich nach Pflegegrad

💡 Kombinierbar mit Pflegegeld (→ Kombinationsleistung)

📦 Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Pflegebedürftige erhalten monatlich eine Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie:

42 €/Monat (ab 2025)
bequem Nachhause geliefert schon ab Pfelegegrad 1

🏡 Maßnahmen für Wohnumfeldverbesserung

Zuschüsse für bauliche Maßnahmen zur Unterstützung der häuslichen Pflege:

  • Türverbreiterung, für Rollstühle oder Gehhilfen

  • Einbau eines Treppenlifts, um alle Wohnbereiche zugänglich zu machen

  • Barrierefreier Umbau von Bad, Küche oder Eingangsbereich

Bis zu 4.180 € (Stand 2025) je Maßnahme.

♻️ Entlastungsbetrag

Monatliche Unterstützung für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 zur Entlastung im Alltag:

  • 131 €/Monat für entlastende Angebote

  • Einsetzbar für z. B. Betreuung, haushaltsnahe Dienstleistungen, Tagespflege

Wichtig: Zweckgebunden, aber flexibel nutzbar.

🧑‍🤝‍🧑 Leistungen für ambulante Wohngruppen

Finanzielle Unterstützung für das gemeinschaftliche Wohnen mit ambulanter Pflege:

  • 224 €/Monat Wohngruppenzuschlag

  • Zusätzlich zu Pflegegeld oder -sachleistung

  • Voraussetzung: mind. 3 Pflegebedürftige mit Pflegegrad

Ziel: Selbstbestimmtes Leben in betreuter Wohnform

🔁 Kombinationsleistung

Pflege durch Angehörige und Pflegedienst flexibel kombinieren – das Beste aus beiden Welten:

  • Pflegegeld + Pflegesachleistung anteilig nutzbar

  • Individuell anpassbar

  • Monatliche Abrechnung durch Pflegekasse

Ziel: Aufteilung des Pflegeaufwands

🧾 Pflegeunterstützungs-
geld

Lohnersatzleistung für bis zu 10 Tage, wenn Angehörige plötzlich pflegen müssen.

  • Beantragung über Krankenkasse

  • Ermöglicht Freistellung vom Beruf im Akutfall

  • Für ges. versicherte Arbeitnehmer & teilweise Selbstständige

Wichtig bei plötzlichen Pflegefällen

📌 Wichtig zu wissen: Leistungen richten sich nach dem Pflegegrad

Welche Leistungen in welchem Umfang gewährt werden, hängt maßgeblich vom Pflegegrad ab. Je stärker die Selbstständigkeit eingeschränkt ist, desto höher fällt die finanzielle Unterstützung aus. Ein Antrag bei der Pflegekasse ist erforderlich, ebenso wie eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.

Checkliste: Was sollte ich tun, um Leistungen zu erhalten?

  • Pflegegrad beantragen

  • Begutachtungstermin wahrnehmen

  • Pflegekasse informiert über genehmigte Leistungen

  • Pflegegeld oder Pflegesachleistungen wählen

  • Pflegehilfsmittel monatlich beantragen (z. B. mit der Pflegebox)

  • Entlastungs- oder Kombinationsleistungen bei Bedarf aktivieren

  • Maßnahmen im Wohnumfeld prüfen und ggf. fördern lassen

Ein Leitfaden für den Paragraphen-Dschungel!

Gesetzliche Grundlagen der Pflege

Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen – plötzlich nach einem Unfall oder schleichend durch Alter oder Krankheit. Damit in solchen Fällen schnelle und wirksame Unterstützung sichergestellt ist, gibt es in Deutschland ein starkes gesetzliches Fundament: das Pflegerecht.

Was ist das Pflegerecht?

Das Pflegerecht ist im Elften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XI) verankert. Es regelt alle wesentlichen Fragen rund um die Pflege:

  • Wer gilt als pflegebedürftig?

  • Welche Ansprüche bestehen gegenüber der Pflegeversicherung?

  • Wie wird Pflege organisiert – zu Hause oder stationär?

  • Welche Leistungen stehen Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zu?

Das Pflegerecht wird laufend weiterentwickelt – etwa durch Reformen wie die Einführung der Pflegegrade 2017 oder durch Leistungsverbesserungen im Jahr 2025.

💡 Wichtig zu wissen: Das Pflegerecht dient nicht nur der Absicherung, sondern fördert auch die Selbstbestimmung Pflegebedürftiger – zum Beispiel durch das Wahlrecht zwischen ambulanter und stationärer Versorgung.

Was bedeutet „pflegebedürftig“?

Ein Mensch gilt als pflegebedürftig, wenn seine körperliche, geistige oder seelische Selbstständigkeit über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten erheblich eingeschränkt ist – und er dadurch auf Hilfe im Alltag angewiesen ist.

Typische Beispiele für Pflegebedürftigkeit:

  • Körperliche Einschränkungen: nach einem Schlaganfall, bei Rheuma oder nach Operationen

  • Geistige Beeinträchtigungen: Demenz, Alzheimer

  • Psychische Erkrankungen: schwere Depressionen, die alltägliche Abläufe unmöglich machen

💡 Wichtig zu wissen: Pflegebedürftigkeit ist nicht immer sichtbar – sie kann schleichend beginnen und psychisch geprägt sein.

Wie wird Pflegebedürftigkeit festgestellt?

Die Feststellung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MD) oder bei Privatversicherten durch Medicproof. Grundlage ist ein standardisiertes Begutachtungsverfahren, bei dem geprüft wird, wie selbstständig eine Person in verschiedenen Lebensbereichen noch ist.

Begutachtet werden folgende sechs Module:

  • 🦵 Mobilität
    Beispiel: Kann die Person ohne Hilfe vom Bett aufstehen, sich im Raum fortbewegen oder Treppen steigen?

  • 🧠 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
    Beispiel: Erkennt die Person Orte, Personen oder Tageszeiten wieder? Kann sie Gesprächen folgen und sich verständlich äußern?

  • 🧘 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
    Beispiel: Zeigt die Person aggressive, ängstliche oder wiederkehrend unruhige Verhaltensweisen? Muss sie häufig beruhigt oder beaufsichtigt werden?

  • 🧼 Selbstversorgung
    Beispiel: Ist eigenständige Körperpflege (z. B. Waschen, Zähneputzen), Ankleiden oder Nahrungsaufnahme möglich?

  • 💊 Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen
    Beispiel: Kann die Person selbstständig Medikamente einnehmen, Verbände wechseln oder mit Hilfsmitteln (z. B. Rollator, Insulinpumpe) umgehen?

  • 🏡 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
    Beispiel: Ist die Person in der Lage, den Tagesablauf zu planen, sich zu beschäftigen oder Kontakt zu anderen zu halten?

💡 Wichtig zu wissen: Aus der Bewertung ergibt sich ein Punktwert (0–100), der direkt zur Einstufung in einen der fünf Pflegegrade führt.

Die Pflegegrade im Überblick

Seit 2017 gelten die Pflegegrade 1 bis 5, die die alten Pflegestufen ersetzt haben. Sie richten sich nicht nach dem Zeitaufwand, sondern nach dem Grad der Selbstständigkeit, gemessen in einem standardisierten Punktesystem (0–100 Punkte). Die Punkte werden bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit einer Person durch den MDK bestimmt. Hier eine Übersicht der Pflegegrade:

Pflegegrad Punktwert Beschreibung Beispiele
1 12,5 – 26 Punkte Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit z. B. leichte Gangunsicherheit, Hilfe beim Einkauf
2 27 – 47 Punkte Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit z. B. Hilfe bei Körperpflege und Medikamenteneinnahme
3 47,5 – 69 Punkte Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit z. B. tägliche Pflege und Betreuung notwendig
4 70 – 89 Punkte Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit z. B. umfassende Pflege rund um die Uhr
5 90 – 100 Punkte Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen z. B. künstliche Beatmung, vollständige Immobilität

Pflegegrad = Schlüssel zur Hilfe:
Pflegeleistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsleistungen und Pflegehilfsmittel hängen direkt vom festgestellten Pflegegrad ab.

🟢 Pflegegrad 1

Wer erhält Pflegegrad 1?
Menschen mit leichten Einschränkungen, die im Alltag noch weitgehend selbstständig sind, jedoch in bestimmten Situationen Unterstützung benötigen – z. B. bei der Haushaltsführung oder gelegentlichen Begleitung zu Arztterminen.

Typische Beispiele:

  • Unsicherer Gang, erhöhtes Sturzrisiko

  • Erste Anzeichen einer beginnenden Demenz

  • Bedarf an Orientierungshilfe im Alltag

🟡 Pflegegrad 2

Wer erhält Pflegegrad 2?
Pflegebedürftige mit regelmäßigem Unterstützungsbedarf bei der Grundpflege (z. B. Körperhygiene, Ernährung) und der Haushaltsführung. Es ist häufig eine tägliche Hilfe notwendig.

Typische Beispiele:

  • Hilfe bei der Körperpflege und Medikamenteneinnahme

  • Regelmäßige Unterstützung bei der Mobilität

  • Einschränkungen durch chronische Erkrankungen oder leichte Demenz

🟠 Pflegegrad 3

Wer erhält Pflegegrad 3?
Personen mit ausgeprägtem Hilfebedarf in mehreren Lebensbereichen. Die Pflege erfolgt häufig mehrfach täglich, teils auch nachts. Eigenständigkeit ist stark eingeschränkt.

Typische Beispiele:

  • Starke körperliche Einschränkungen

  • Demenz im mittleren Stadium

  • Häufige Hilfe bei An- und Auskleiden, Toilettengängen, Ernährung

🔴 Pflegegrad 4

Wer erhält Pflegegrad 4?
Menschen, die eine umfassende Pflege und Betreuung rund um die Uhr benötigen. Häufig besteht ein permanenter Bedarf an körperlicher, psychischer und medizinischer Hilfe.

Typische Beispiele:

  • Fortgeschrittene Demenz oder neurologische Erkrankungen

  • Pflegebedürftige, die nur mit Unterstützung im Bett gelagert werden können

  • Erhöhtes Risiko von Dekubitus oder Komplikationen

🟣 Pflegegrad 5

Wer erhält Pflegegrad 5?
Pflegebedürftige mit komplexem Pflegebedarf und besonderen Anforderungen an die Versorgung – z. B. bei künstlicher Beatmung, vollständiger Immobilität oder neurologischen Extremfällen.

Typische Beispiele:

  • Menschen im Wachkoma

  • Beatmungspflichtige Patienten

  • Vollständiger Verlust der Kommunikationsfähigkeit

Welche Rechte haben Pflegebedürftige?

Mit anerkannter Pflegebedürftigkeit haben Betroffene Rechtsanspruch auf Unterstützung – zum Beispiel:

  • Finanzielle Leistungen: Pflegegeld, Pflegehilfsmittel, Zuschüsse für Umbauten

  • Entlastung von Angehörigen: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Tagespflege

  • Pflegeberatung durch Pflegekassen oder Pflegestützpunkte

  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

  • Wahlfreiheit bei Pflegeform und -ort (ambulant, stationär, Kombination)Las

Starten, aber wo?

Beratung & Alltagstipps für die Pflege

Der Start in eine Pflegesituation bringt viele Fragen mit sich. Eine gute Beratung und praktische Hilfsmittel sind dabei oft entscheidend, um den Alltag zu meistern – sowohl für pflegende Angehörige als auch für Pflegebedürftige selbst. Zwei essenzielle Aspekte:

Pflegeberatung: Hilfe von Anfang an

Pflegeberatung ist kostenlos und gesetzlich verankert. Sie unterstützt bei folgenden Punkten:

der Einschätzung des individuellen Pflegebedarfs
dem Ausfüllen von Anträgen (z. B. Pflegegrad, Hilfsmittel)
der Wahl passender Pflegeleistungen oder -einrichtungen
der Organisation der häuslichen Pflege

Die Beratung erfolgt z. B. über Pflegestützpunkte, Pflegekassen oder spezialisierte Online-Dienste. Achtung: Private Beratungsstellen sind meist kostenpflichtig.

Pflegetagebuch: Alles im Blick

Ein Pflegetagebuch dokumentiert den täglichen Pflegeaufwand und bietet eine wertvolle Grundlage:

für die Pflegebegutachtung durch den MD bzw. Medicproof
zur Beantragung oder Überprüfung eines Pflegegrads
als Hilfestellung für Ärzt:innen und Pflegepersonal
zur besseren Planung und Aufgabenverteilung

Tipp: Halten Sie darin regelmäßig fest, welche Hilfe bei Mobilität, Körperpflege, Ernährung oder Medikamentengabe nötig ist – und wie oft.

🤝 Unterstützung durch curea-pflege

Pflege kann herausfordernd sein – wir bei curea-pflege stehen Ihnen zur Seite. Als spezialisierter Anbieter für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch helfen wir dabei, die häusliche Pflege mit hochwertigen Produkten zu erleichtern.

Was wir für Sie tun:

➤ Monatliche Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch (z. B. Handschuhe, Schutzschürzen, Inkontinenzunterlagen)
➤ Kostenübernahme durch die Pflegekasse – wir kümmern uns um Antrag, Genehmigung und Abrechnung
➤ Persönlicher Service und diskrete Lieferung direkt nach Hause
➤ Flexible Pflegeboxen – individuell anpassbar an Ihren Bedarf

Ob als pflegender Angehöriger oder Pflegebedürftiger:
Mit curea-pflege haben Sie einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite, damit Sie sich auf das konzentrieren können, was wirklich zählt – gute Pflege.