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Pflegegrad 2

Inhaltsverzeichnis

Was bedeutet Pflegegrad 2?

Pflegegrad  2 wird Menschen zuerkannt, die im Alltag regelmäßig auf Unterstützung angewiesen sind, weil ihre Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt ist. Dies kann durch körperliche Einschränkungen wie Mobilitätsprobleme, aber auch durch geistige oder psychische Erkrankungen wie Demenz entstehen.

Betroffene können viele Dinge noch eigenständig erledigen, benötigen jedoch in mehreren Bereichen Hilfe – etwa beim Duschen, Ankleiden, Kochen oder bei Arztbesuchen.

Die Pflegegrade wurden 2017 im Zuge des Pflegestärkungsgesetzes eingeführt und ersetzten die früheren Pflegestufen. Pflegegrad  2 entspricht in vielen Fällen der früheren „Pflegestufe 1“ oder „Pflegestufe 0 mit eingeschränkter Alltagskompetenz“.

Die gesetzliche Definition

Nach § 15 SGB XI liegt bei Pflegegrad 2 eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten vor. Das bedeutet: alltägliche Aufgaben wie Körperpflege, Mobilität, Ernährung oder der Umgang mit Medikamenten sind nicht mehr ohne Hilfe möglich – aber auch noch nicht vollständig eingeschränkt.

Damit ein Anspruch auf Pflegegrad 2 besteht, müssen die Einschränkungen voraussichtlich länger als sechs Monate andauern.

Abgrenzung zu anderen Pflegegraden:

PflegegradBedeutung
Pflegegrad 1Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 2Erhebliche Beeinträchtigung
Pflegegrad 3Schwere Beeinträchtigung
Pflegegrad 4Schwerste Beeinträchtigung
Pflegegrad 5Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

Ziel der Pflegegrad 2 Leistungen

Pflegegrad  2 wird Menschen zuerkannt, die im Alltag regelmäßig auf Unterstützung angewiesen sind, weil ihre Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt ist. Dies kann durch körperliche Einschränkungen wie Mobilitätsprobleme, aber auch durch geistige oder psychische Erkrankungen wie Demenz entstehen. Betroffene können viele Dinge noch eigenständig erledigen, benötigen jedoch in mehreren Bereichen Hilfe – etwa beim Duschen, Ankleiden, Kochen oder bei Arztbesuchen.

Die Pflegeversicherung greift hier mit einem deutlich umfassenderen Leistungspaket als bei Pflegegrad  1 ohne direkt auf eine stationäre Versorgung angewiesen zu sein.

Worauf Sie achten sollten

Voraussetzungen & Antragstellung bei Pflegegrad  2

Pflegegrad  2 wird Menschen zugesprochen, deren Selbstständigkeit nicht nur punktuell, sondern in mehreren Lebensbereichen erheblich eingeschränkt ist. Die Ursache kann körperlicher, geistiger oder psychischer Natur sein z. B. durch chronische Erkrankungen, fortschreitende Demenz oder altersbedingte Einschränkungen.

Wann Pflegegrad 2 infrage kommt:

Typische Anzeichen, dass Pflegegrad  2 nötig ist:

  • 💧 Regelmäßige Hilfe bei der Körperpflege oder beim Ankleiden

  • 🛒 Unterstützung im Haushalt oder beim Einkaufen

  • 🧭 Orientierungsschwierigkeiten, z. B. bei beginnender Demenz

  • 💊 Probleme bei Medikamenteneinnahme oder Arztbesuchen

  • 🪜 Eingeschränkte Mobilität (z. B. Treppensteigen, Fortbewegung)

Damit Pflegegrad 2 bewilligt werden kann, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird dann durch eine Begutachtung ermittelt.

Der Weg zum Pflegegrad – Schritt für Schritt

SchrittErklärung
1. Antrag stellenFormlos bei der Pflegekasse (Brief, E-Mail oder Anruf). Am besten schriftlich – das Antragsdatum zählt für die rückwirkende Leistungsgewährung.
2. Termin zur BegutachtungDie Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (gesetzlich Versicherte) oder Medicproof (Privatversicherte) mit der Begutachtung.
3. Hausbesuch oder AktenprüfungIn der Regel findet ein Termin zu Hause statt. Alternativ ist eine Prüfung nach Aktenlage möglich – z. B. im Eilverfahren oder bei Klinikaufenthalt.
4. Einstufung anhand des PunktesystemsDie Gutachter:innen bewerten 6 Lebensbereiche. Pflegegrad  2 wird bei 27 bis unter 47,5 Punkten vergeben.
5. Bescheid der Pflegekasse

Innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über den Pflegegrad – inkl. Leistungen & Widerspruchsrecht.

💡 Tipp: Bereiten Sie sich auf die Begutachtung gut vor – z. B. mit einem Pflegetagebuch oder einer Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, die Ihnen bei der Antragstellung und Vorbereitung hilft.

So wird Pflegegrad 2 festgestellt

Das Neue Begutachtungsassessment (NBA)

Die Entscheidung über einen Pflegegrad basiert auf einem einheitlichen, gesetzlich geregelten Verfahren: dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA). Es prüft, wie stark die Selbstständigkeit einer Person tatsächlich eingeschränkt ist – unabhängig davon, ob die Ursache körperlich, geistig oder psychisch ist.

Ziel ist es, ein möglichst realistisches Bild der alltäglichen Fähigkeiten zu erfassen. Dabei stehen nicht medizinische Diagnosen, sondern der tatsächliche Unterstützungsbedarf im Vordergrund.

Die 6 Module der Begutachtung

Die Gutachter:innen des Medizinischen Dienstes (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei Privatversicherten) bewerten sechs zentrale Lebensbereiche. Jeder Bereich fließt unterschiedlich stark in die Gesamtbewertung ein.

ModulBeispielhafte InhalteGewichtung
1. MobilitätGehen, Aufstehen, Treppensteigen, Fortbewegen innerhalb der Wohnung10 %
2. Kognitive & kommunikative FähigkeitenOrientierung, Gespräche führen, Erkennen von Risiken15 %
3. Verhaltensweisen & psychische ProblemlagenUnruhe, nächtliches Aufstehen, Ängste, aggressives Verhalten
4. SelbstversorgungKörperpflege, Ernährung, Toilettengänge, An- & Auskleiden40 %
5. Umgang mit krankheits-/therapiebedingten AnforderungenMedikamenteneinnahme, Arztbesuche, Wundversorgung, Diäten20 %
6. Gestaltung des Alltagslebens & sozialer KontakteTagesstruktur, Teilnahme am sozialen Leben, Umgang mit Belastung15 %

Hinweis: Von Modul 2 und 3 wird nur das Modul mit dem höheren Punktwert berücksichtigt – es zählt also der jeweils schwerer wiegende Aspekt.

Punktesystem für die Pflegegrade

Jedes Modul ergibt Teilpunkte, die zur Gesamtbewertung addiert und gewichtet werden. Die Punktespanne entscheidet über den Pflegegrad:

  • Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Punkte

  • Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte

  • Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte

  • Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte

  • Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte

💡 Wichtig zu wissen: Auch psychische Erkrankungen, Demenz oder kognitive Defizite können zu einem anerkannten Pflegegrad führen  entscheidend ist die Einschränkung der Selbstständigkeit, nicht die Diagnose allein.

Passen Sie die Pflege nach Ihren Bedürfnissen an

Pflegegrad 2 - Leistungen die Ihnen zustehen

Ab Pflegegrad 2 haben Betroffene erstmals Anspruch auf umfassende Leistungen der Pflegeversicherung – sowohl finanziell als auch praktisch. Ziel dieser Leistungen ist es, Pflegebedürftige möglichst lange im gewohnten Umfeld zu unterstützen und pflegende Angehörige zu entlasten.

Je nach Pflegesituation – ob häuslich, teilstationär oder vollstationär – greifen unterschiedliche Leistungen. Einige gelten pauschal, andere müssen beantragt und nachgewiesen werden.

✅ Alle Leistungen im Überblick

Leistung Betrag Erläuterung
Pflegegeld (bei Pflege durch Angehörige) 332 €/Monat Wird direkt an Pflegebedürftige gezahlt, wenn sie zu Hause von Familie/Freunden gepflegt werden.
Pflegesachleistungen 760 €/Monat Zahlung an ambulante Pflegedienste für professionelle Pflege zu Hause.
Kombinationspflege Variabel Wenn Pflegegeld & Sachleistungen anteilig kombiniert werden – abhängig vom tatsächlichen Einsatz des Pflegedienstes.
Entlastungsbetrag 125 €/Monat Zweckgebunden einsetzbar für Haushaltshilfen, Alltagsbegleiter, Betreuungsangebote etc.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 40 €/Monat z. B. Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutz. Antrag oder Direktbezug über Anbieter wie unsere Pflegebox.
Hausnotruf 25,50 €/Monat Zuschuss zu einem stationären oder mobilen Notrufsystem zur Erhöhung der Sicherheit im Alltag.
Wohnraumanpassung Bis zu 4.000 € (einmalig) Für Maßnahmen wie barrierefreie Duschen, Rampen oder Haltegriffe. Antrag muss vor Beginn gestellt werden.
Teilstationäre Pflege 689 €/Monat Für Tages- oder Nachtpflegeeinrichtungen als Ergänzung zur häuslichen Pflege.
Vollstationäre Pflege 770 €/Monat Zuschuss zur Heimunterbringung – deckt pflegebedingte Kosten (nicht Unterkunft & Verpflegung).
Wohngruppenzuschlag 214 €/Monat Für Pflegebedürftige, die in ambulanten Pflege-WGs leben.
Anschubfinanzierung für Pflege-WGs Bis zu 2.500 € pro Person Einmaliger Zuschuss bei Neugründung einer Pflege-Wohngemeinschaft (max. 10.000 €/WG).

Leistungen für zu Hause Gepflegte

Pflegegrad 2 eignet sich besonders für Pflegebedürftige, die mit Hilfe von Angehörigen oder Pflegediensten weiterhin zu Hause leben möchten. In diesem Fall profitieren sie von:

  • Pflegegeld oder Pflegesachleistungen (bzw. Kombinationspflege)

  • Monatlichem Entlastungsbetrag

  • Pflegehilfsmitteln über unsere Pflegebox

  • Zuschüssen für Hausnotruf und barrierefreie Umbauten

Kombinationspflege – Pflegegeld & Pflegedienst kombinieren

Wenn die Pflege durch Angehörige und ein ambulanter Pflegedienst gemeinsam erfolgt, besteht Anspruch auf sogenannte Kombinationspflege. Dabei wird der ungenutzte Anteil der Sachleistungen anteilig als Pflegegeld ausgezahlt.

Beispiel:

  • Pflegegrad 2: 760 € für Pflegesachleistungen verfügbar

  • Wird davon nur 50 % (380 €) durch einen Pflegedienst genutzt,
    → stehen zusätzlich 50 % vom Pflegegeld (166 €) zu

💡 Vorteil: Sie kombinieren professionelle Hilfe mit familiärer Fürsorge flexibel & finanziell abgesichert.

Anspruch wahrnehmen & Leistungen beziehen

Jahres- & Einmalleistungen bei Pflegegrad 2

Neben den monatlichen Unterstützungsleistungen (wie z.B. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch) bietet die Pflegeversicherung bei Pflegegrad 2 auch jährliche und einmalige Zuschüsse, um zeitlich begrenzte oder bauliche Herausforderungen zu bewältigen. Diese Leistungen helfen insbesondere dann, wenn Angehörige vorübergehend ausfallen oder das Wohnumfeld angepasst werden muss.

Jährliche Leistungen für flexible Pflegephasen

1. Verhinderungspflege (1.612 €/Jahr)
Wenn die Hauptpflegeperson z. B. wegen Urlaub oder Krankheit ausfällt, springt eine Ersatzpflege ein – entweder zu Hause oder durch einen ambulanten Dienst.
✅ Gültig für bis zu 6 Wochen pro Jahr
✅ Antrag bei der Pflegekasse nötig
✅ Voraussetzung: Pflege muss zuvor mind. 6 Monate geleistet worden sein

2. Kurzzeitpflege (1.774 €/Jahr)
Wird ein Krankenhausaufenthalt oder eine kurzfristige Entlastung nötig, kann eine stationäre Einrichtung die Pflege übernehmen.
✅ Maximal 8 Wochen pro Jahr
✅ Auch als Übergangslösung nach Klinikaufenthalt

Kombination möglich:
Wird z. B. die Verhinderungspflege nicht voll ausgeschöpft, können bis zu 806 € davon für Kurzzeitpflege verwendet werden – umgekehrt sogar das gesamte Restbudget der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege.
→ So lässt sich der Gesamtbetrag auf bis zu 3.386 € jährlich steigern!

Einmalige Leistungen für bessere Pflege

Neben den monatlichen Leistungen bietet die Pflegeversicherung auch einmalige finanzielle Hilfen, um das Leben in den eigenen vier Wänden sicherer und komfortabler zu gestalten. Eine der wichtigsten Unterstützungen ist der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 können bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme erhalten, wenn bauliche Anpassungen notwendig sind – etwa der Einbau einer ebenerdigen Dusche, das Verbreitern von Türen, das Anbringen von Haltegriffen oder sogar die Installation eines Treppenlifts. Damit diese Leistung gewährt wird, muss der Antrag unbedingt vor Beginn der Umbaumaßnahmen bei der Pflegekasse gestellt werden.

Darüber hinaus gibt es auch eine Anschubfinanzierung, wenn Pflegebedürftige gemeinsam mit anderen Betroffenen eine ambulant betreute Pflege-Wohngemeinschaft (WG) gründen. In diesem Fall stellt die Pflegeversicherung einmalig bis zu 2.500 Euro pro Person zur Verfügung – insgesamt maximal 10.000 Euro pro Wohngruppe. Diese Förderung kann zusätzlich mit dem Zuschuss für Wohnraumanpassung kombiniert werden, sofern bei allen WG-Mitgliedern ein Pflegegrad vorliegt.

💡 Unser Praxistipp: Wenn sich die Pflegesituation kurzfristig ändert – z. B. nach einem Klinikaufenthalt oder durch Überlastung pflegender Angehöriger – bieten diese Leistungen entscheidende Entlastung. Besonders durch vorteilhafte Kombinationen kann das volle Budget ausgeschöpft werden.

Eine Hilfestellung bei finanziellen Fragen

Abrechnung & praktische Hinweise

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf zahlreiche Leistungen – von Pflegegeld über Sachleistungen bis hin zu Pflegehilfsmitteln. Doch wie funktioniert die Abrechnung mit der Pflegekasse in der Praxis? Und worauf sollten Sie bei der Organisation der Hilfsmittelversorgung achten?

Direkte Abrechnung durch Anbieter – bequem & ohne Papierkram

Viele zugelassene Pflegedienste und Hilfsmittelanbieter rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Das bedeutet: Sie müssen keine Belege sammeln oder Anträge einreichen – die Organisation übernimmt der Anbieter.

✅ Direktabrechnung möglich bei:

  • ambulanten Pflegediensten (Pflegesachleistungen)

  • Tages- und Nachtpflege

  • vollstationärer Pflege

  • Hilfsmittelanbietern bei Hausnotruf oder Pflegehilfsmitteln (mit Versorgungsvertrag)

Eigenständige Abrechnung – worauf Sie achten müssen

Bei manchen Leistungen – wie etwa Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch – sind Sie selbst verantwortlich für die Abwicklung. Das bedeutet: Sie kaufen die Produkte vorab, sammeln die Belege und reichen diese monatlich bei der Pflegekasse ein.

⚠️ Wichtig:

  • Nur Produkte, die auf der Hilfsmittelliste stehen, sind erstattungsfähig

  • Originalquittungen und genaue Artikelbezeichnungen sind notwendig

  • Rückerstattung erfolgt nach Prüfung durch die Pflegekasse

 

Unsere Empfehlung: Pflegehilfsmittel einfach & kostenlos per Box

Für viele Familien ist die Eigenabrechnung umständlich – hier hilft unser Pflegebox-Service. Wir übernehmen die Antragstellung, beliefern Sie regelmäßig mit allen nötigen Produkten und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.

Ihre Vorteile:

  • Bis zu 42€ monatlich ohne Zuzahlung

  • Auswahl aus über 15 zugelassenen Pflegehilfsmitteln (Desinfektion, Handschuhe, Schutzschürzen etc.)

  • Keine Formulare, kein Aufwand – wir kümmern uns um alles

  • Monatliche Lieferung direkt nach Hause

💡 Tipp: Die Pflegehilfsmittelpauschale gilt zusätzlich zu anderen Leistungen und verfällt, wenn sie nicht genutzt wird. Sie steht Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 jeden Monat neu zu – also besser rechtzeitig beantragen! Sollten Sie Rückfragen haben, nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ein wichtiger Aspekt der Pflege

Unterstützung für pflegende Angehörige

Pflegegrad 2 ist auch ein Pflegegrad für Angehörige. Denn sobald Pflegebedürftige zu Hause betreut werden – sei es dauerhaft oder ergänzend zum Pflegedienst – spielt die Unterstützung durch Familie, Nachbarn oder Freunde eine zentrale Rolle. Genau dafür bietet die Pflegeversicherung gezielte Leistungen an.

Pflegegeld für häusliche Pflege

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2, die zu Hause ausschließlich von Angehörigen, Freunden oder Ehrenamtlichen gepflegt werden, erhalten monatlich 332 € Pflegegeld. Diese Leistung wird an die pflegebedürftige Person gezahlt, dient aber als finanzielle Anerkennung für die betreuenden Personen.

Voraussetzung:

  • Die Pflege erfolgt im häuslichen Umfeld

  • Es ist kein professioneller Pflegedienst ausschließlich beteiligt

Das Pflegegeld kann frei verwendet werden – z. B. als Ausgleich für Zeitaufwand, Fahrtkosten oder kleinere Ausgaben im Alltag.

Pflegekurse für Angehörige – kostenlos & praxisnah

Wer zu Hause pflegt, sollte auch wissen, wie Pflege sicher und entlastend funktioniert. Dafür gibt es Pflegekurse, die von Pflegekassen oder Wohlfahrtsverbänden angeboten werden – kostenfrei.

Inhalte typischer Kurse:

  • Grundlagen der Körperpflege & Mobilisation

  • Rückenschonendes Arbeiten & Transfertechniken

  • Kommunikation mit Demenzkranken

  • Eigene Belastung erkennen & vorbeugen

📍 Die Kurse finden vor Ort oder digital statt – ideal auch für Berufstätige.

Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI – verpflichtend bei Pflegegeldbezug

Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld erhalten, müssen halbjährlich einen Beratungseinsatz durch eine zugelassene Pflegefachkraft durchführen lassen.

Ziele dieses Beratungseinsatzes:

  • Sicherstellung der Qualität der häuslichen Pflege

  • Fachliche Unterstützung & individuelle Empfehlungen

  • Hinweise zu Entlastungsleistungen oder Höherstufung

Die Kosten für diese Beratung übernimmt die Pflegekasse.

📝 Wichtig: Wird der Einsatz versäumt, kann das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden. Die Pflegekasse erinnert in der Regel schriftlich an den Termin.

Holen Sie sich die nötigen Informationen

Beratung & Anlaufstellen

Pflegebedürftigkeit bringt nicht nur körperliche und organisatorische Herausforderungen mit sich, sondern oft auch viele offene Fragen – besonders bei einem ersten Pflegegrad. Zum Glück gibt es zahlreiche kostenlose und kompetente Anlaufstellen, die Betroffene und Angehörige unterstützen.

Pflegeberatung nach § 7a SGB XI

Direkt nach Antragstellung – oder auch im Vorfeld – haben Pflegebedürftige Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung durch die Pflegekasse. Diese Beratung ist gesetzlich verankert und kostenfrei.

Ziele der Pflegeberatung:

  • Hilfestellung beim Antrag und der Einstufung

  • Vorbereitung auf die Begutachtung durch den MD oder Medicproof

  • Erklärung der Leistungen und Kombinationsmöglichkeiten

  • Unterstützung bei Organisation & Entlastung im Alltag

✅ Die Beratung erfolgt persönlich, telefonisch oder digital – je nach Wunsch.

📌 Wichtig: Die Pflegekasse muss innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung einen Beratungstermin vermitteln.

Pflegestützpunkte & Pflegeberater:innen vor Ort

Pflegestützpunkte sind unabhängige Beratungsstellen in vielen Regionen Deutschlands – getragen von Pflegekassen, Kommunen oder Sozialverbänden.

Hier erhalten Sie:

  • Hilfe bei Anträgen & Widersprüchen

  • Beratung zu Leistungen & Entlastungsmöglichkeiten

  • Infos zu regionalen Pflegediensten, Betreuungsangeboten und Hilfsmitteln

📍 Die nächstgelegenen Pflegestützpunkte finden Sie z. B. über die Website Ihrer Pflegekasse oder über zentrale Plattformen wie den „Pflegelotsen“ der Verbraucherzentralen.

Beratungseinsatz vs. Pflegeberatung – der Unterschied

Viele verwechseln den Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI mit der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI – dabei verfolgen beide unterschiedliche Zwecke:

Art der BeratungZeitpunktZweck
Pflegeberatung (§ 7a SGB XI)Direkt nach AntragstellungUnterstützung bei Antrag, Leistungen, Organisation
Beratungseinsatz (§ 37.3 SGB XI)Bei reinem PflegegeldbezugQualitätssicherung & Pflegesituation bewerten

Beide Beratungsformen können ergänzend sinnvoll sein – besonders bei komplexer Pflege oder sich verändernder Lebenssituation.

Weitere Ansprechpartner & Hotlines

Auch überregional gibt es seriöse und hilfreiche Kontaktstellen:

  • Bürgertelefon Pflege (Bundesministerium für Gesundheit):
    📞 030 / 340 60 66-02 (Mo–Mi 8–16 Uhr, Do: 8–18 Uhr, Fr 8–12 Uhr)
    📧 gehoerlos@bmg.bund.de (für hörgeschädigte Menschen)

  • Onlineplattformen & Pflegewegweiser:

    • Pflegewegweiser NRW

    • Deutsche Alzheimer Gesellschaft

    • Weisse Liste (Bertelsmann Stiftung)

    • BIVA-Pflegeschutzbund

  • Krankenkassen-Websites: Viele Pflegekassen bieten digitale Pflegeassistenten, Checklisten und Chatberatung.