icon
Alles was Sie wissen müssen!

Pflegegrad 4

Inhaltsverzeichnis

Was bedeutet das für Sie oder Ihre Angehörigen?

Wenn Menschen im Alltag stark auf Unterstützung angewiesen sind, kann eine Einstufung in Pflegegrad 4 erfolgen. Das betrifft sowohl ältere Menschen als auch Jüngere mit chronischen Erkrankungen oder nach schweren Unfällen. Mit dem Pflegegrad 4 stehen Ihnen oder Ihren Angehörigen umfangreiche Leistungen der Pflegeversicherung zu sowohl finanziell als auch im Alltag.

Diese Seite hilft Ihnen, die wichtigsten Leistungen, Voraussetzungen und Möglichkeiten bei Pflegegrad 4 einfach zu verstehen. Sie erfahren, welche Unterstützungen Ihnen zustehen, wie die Antragstellung abläuft und wie Sie typische Fehler vermeiden.

Dabei richten wir uns bewusst an:

  • Menschen mit Pflegegrad 4, die sich selbst informieren möchten

  • Angehörige, die pflegen oder sich vorbereiten

  • Betroffene, die unsicher sind, ob ein Pflegegrad überhaupt infrage kommt

Ein besonderes Augenmerk legen wir auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, da hier oft wertvolle Unterstützung ungenutzt bleibt. Wussten Sie zum Beispiel, dass Ihnen monatlich Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen im Wert von bis zu 42 Euro zuzahlungsfrei zustehen? Diese können Sie sich bequem über unsere Pflegebox nach Hause liefern lassen – wir zeigen Ihnen, wie einfach das geht.

Alle Informationen im Blick!

Was ist Pflegegrad 4?

Der Pflegegrad 4 gehört zu den fünf gesetzlich definierten Pflegegraden in Deutschland. Er steht für eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Menschen mit Pflegegrad 4 benötigen täglich umfassende Unterstützung, sei es bei der Körperpflege, Mobilität, Ernährung oder im Umgang mit Medikamenten.

Hintergrund: Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade

Seit dem 1. Januar 2017 wurden die früheren Pflegestufen durch das neue Pflegegrad-System ersetzt. Dabei wurde die Einteilung nicht mehr nach Zeitaufwand, sondern nach der noch vorhandenen Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person vorgenommen.

Zur Orientierung:

  • Frühere Pflegestufe 2 (mit eingeschränkter Alltagskompetenz) oder

  • Pflegestufe 3 (ohne eingeschränkte Alltagskompetenz)
    wurden in der Regel automatisch in den heutigen Pflegegrad 4 überführt.

Voraussetzungen für Pflegegrad 4

Um in den Pflegegrad 4 eingestuft zu werden, muss eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten vorliegen. Die rechtliche Grundlage dafür bildet § 15 SGB XI.

Die Entscheidung trifft eine Gutachterin des Medizinischen Dienstes (MD) anhand eines umfangreichen Prüfkatalogs – dem sogenannten neuen Begutachtungsassessment.

ModulBeispielhafte InhalteGewichtung
1. MobilitätGehen, Aufstehen, Treppensteigen, Fortbewegen innerhalb der Wohnung10 %
2. Kognitive & kommunikative FähigkeitenOrientierung, Gespräche führen, Erkennen von Risiken15 %
3. Verhaltensweisen & psychische ProblemlagenUnruhe, nächtliches Aufstehen, Ängste, aggressives Verhalten
4. SelbstversorgungKörperpflege, Ernährung, Toilettengänge, An- & Auskleiden40 %
5. Umgang mit krankheits-/therapiebedingten AnforderungenMedikamenteneinnahme, Arztbesuche, Wundversorgung, Diäten20 %
6. Gestaltung des Alltagslebens & sozialer KontakteTagesstruktur, Teilnahme am sozialen Leben, Umgang mit Belastung15 %

Hinweis: Für Pflegegrad 4 muss die Gesamtpunktzahl zwischen 70 und unter 90 Punkten liegen.

Alles was Sie benötigen!

Voraussetzungen und Antragstellung für Pflegegrad 4

Um Leistungen aus Pflegegrad 4 zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein – und es ist ein Antrag bei der Pflegekasse nötig. Wichtig dabei: Sie müssen keinen bestimmten Pflegegrad beantragen – dieser wird im Begutachtungsverfahren durch den Medizinischen Dienst (MD) festgelegt.

Wer kann Pflegegrad 4 beantragen?

Pflegegrad 4 wird vergeben, wenn eine Person über mindestens sechs Monate hinweg in ihrer Selbstständigkeit schwer beeinträchtigt ist. Das betrifft zum Beispiel Menschen mit:

  • fortgeschrittener Demenz

  • schweren körperlichen Einschränkungen

  • chronischen Erkrankungen mit hohem Pflegebedarf

Antragsberechtigt sind:

  • Pflegebedürftige selbst

  • Angehörige (z. B. Kinder, Ehepartner)

  • gesetzliche Betreuer:innen

Wie läuft der Antrag ab?

1. Antrag bei der Pflegekasse stellen
Dieser kann formlos, telefonisch oder schriftlich gestellt werden.
Tipp: Notieren Sie sich das Datum – ab diesem Tag gelten rückwirkend mögliche Leistungsansprüche.

2. Termin für Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD)
Eine MD-Gutachterin kommt nach Hause (oder ins Heim), um die Pflegebedürftigkeit zu prüfen.
Wichtig: Angehörige dürfen (und sollten) beim Termin dabei sein.

3. Begutachtung nach festem Prüfsystem
Die Beurteilung erfolgt anhand eines strukturierten Begutachtungsassessments – es umfasst 6 Lebensbereiche (siehe Abschnitt 2).

4. Pflegegrad-Bescheid erhalten
Etwa 4–6 Wochen nach dem Termin erhalten Sie schriftlich den Bescheid. Wird Pflegegrad 4 festgestellt, gelten die Leistungen ab Antragsdatum.

Besondere Hinweise zum Antrag

  • Ein Hausbesuch ist nicht zwingend erforderlich – bei palliativen Fällen kann eine Aktenprüfung genügen.

  • Wer bereits einen Pflegegrad hat, kann einen Höherstufungsantrag stellen, wenn sich der Zustand deutlich verschlechtert hat.

  • Die Einstufung richtet sich nicht nach Pflegeminuten, sondern nach der noch vorhandenen Selbstständigkeit.

Alle Beträge auf einen Blick!

Leistungen bei Pflegegrad 4

Wer in Pflegegrad 4 eingestuft wird, hat Anspruch auf umfassende finanzielle und sachliche Leistungen sowohl bei häuslicher als auch bei stationärer Pflege. Einige Leistungen sind pflegegradabhängig, andere sind für alle Pflegegrade gleich hoch.

Um Ihnen einen schnellen Überblick zu ermöglichen, haben wir alle zentralen monatlichen Beträge für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 in einer übersichtlichen Tabelle zusammengefasst:

Leistung Höhe pro Monat Hinweise
Pflegegeld 728 € Bei häuslicher Pflege durch Angehörige
Pflegesachleistungen 1.693 € Für professionelle Pflege durch ambulanten Dienst
Kombinationspflege individuell Pflegegeld + anteilige Sachleistung kombinierbar
Teilstationäre Tages- oder Nachtpflege 1.612 € Zusätzlich zur häuslichen Pflege möglich
Vollstationäre Pflege (Heim) 1.775 € Nur bei dauerhaftem Heimaufenthalt
Entlastungsbetrag 125 € Für Haushaltshilfen, Betreuung, Tagespflege u.v.m.
Pflegehilfsmittel (z. B. über Pflegebox) bis zu 40 € Für Einmalhandschuhe, Desinfektion etc.
Hausnotruf 23–25,50 € Je nach Vertrag des Anbieters
Wohngruppenzuschlag 214 € Bei Pflege-WGs (ambulant betreut)

Wichtig zu beachten ist:

  • Leistungen gelten ab dem Tag der Antragstellung, sobald Pflegegrad 4 bestätigt ist.

  • Einige Leistungen (z. B. Pflegegeld & Sachleistungen) können kombiniert werden – mehr dazu im nächsten Abschnitt.

  • Die Pflegebox fällt unter „Pflegehilfsmittel zum Verbrauch“ – der Antrag ist schnell erledigt und spart Aufwand im Alltag.

Zuhause richtig pflegen!

Häusliche Pflege bei Pflegegrad 4

Leistungen im Detail

Wird eine Person mit Pflegegrad 4 zu Hause gepflegt – entweder durch Angehörige, Freunde oder einen ambulanten Pflegedienst – stehen verschiedene monatliche Leistungen zur Verfügung. Diese können einzeln oder kombiniert genutzt werden, je nach Pflegesituation und Bedarf.

Pflegegeld – finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige

Wenn eine Pflegebedürftiger zu Hause ausschließlich von Angehörigen oder Bekannten gepflegt wird, zahlt die Pflegekasse ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 728 Euro.

💡 Hinweis:
Das Pflegegeld wird direkt auf das Konto der pflegebedürftigen Person überwiesen. Es kann frei verwendet werden – häufig wird es als Anerkennung an die pflegenden Angehörigen weitergegeben.

Pflegesachleistungen – bei Pflege durch einen Pflegedienst

Beauftragt die pflegebedürftige Person einen ambulanten Pflegedienst, übernimmt die Pflegekasse monatlich bis zu 1.693 Euro.

Diese Sachleistungen decken unter anderem ab:

  • Körperbezogene Pflege (z. B. Waschen, Anziehen)

  • Medikamentengabe und Wundversorgung

  • Hilfe im Haushalt

  • Anleitung pflegender Angehöriger

Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse.

Kombinationspflege – flexibel nutzen, was gebraucht wird

Die Kombinationspflege erlaubt es, Pflegegeld und Sachleistungen zu kombinieren. Wird der Sachleistungsbetrag nur teilweise ausgeschöpft, wird der nicht genutzte Anteil als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt.

Beispiel:

  • Nur 60 % der Sachleistungen werden verbraucht → 40 % bleiben übrig

  • Pflegegeld: 728 € x 40 % = 291,20 € Auszahlung

Diese flexible Lösung eignet sich ideal, wenn Angehörige pflegen, aber zusätzlich punktuell ein Pflegedienst einspringt.

Pflegehilfsmittel – Ihre PflegeBox im Wert von 42 Euro

Pflegebedürftige, die zu Hause betreut werden, haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – bis zu 42 Euro pro Monat, zuzahlungsfrei über die Pflegekasse.

Dazu zählen:

  • Einmalhandschuhe

  • Desinfektionsmittel

  • Bettschutzunterlagen

  • Schutzschürzen

  • Mundschutz

💚 Unser Tipp:
Nutzen Sie unseren PflegeBox-Service, um sich die Produkte bequem monatlich nach Hause liefern zu lassen – ganz ohne Aufwand.
Wir übernehmen die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse für Sie.

Entlastungsbetrag – Hilfe im Alltag

Zusätzlich steht ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 Euro zur Verfügung. Dieser kann verwendet werden für:

  • Haushaltshilfen

  • Betreuung durch Alltagsbegleiter

  • Unterstützungsangebote im Alltag

Wichtig: Die Dienstleister müssen nach Landesrecht anerkannt sein.

Hausnotruf – Zuschuss für mehr Sicherheit

Die Pflegekasse gewährt einen monatlichen Zuschuss von 23 bis 25,50 Euro für ein Hausnotrufsystem – abhängig vom Vertrag des Anbieters. Auch Anschlusskosten werden übernommen.

Wohngruppenzuschlag – bei Pflege-WGs

Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngemeinschaften erhalten zusätzlich 214 Euro pro Monat – unabhängig vom Pflegegrad.

Worauf zu achten ist!

Vollstationäre Pflege bei Pflegegrad 4

Leistungen & Eigenanteile

Wenn eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 4 dauerhaft in einem Pflegeheim oder einer vergleichbaren Einrichtung lebt, spricht man von vollstationärer Pflege. In diesem Fall ändert sich die Zusammensetzung der Leistungen deutlich im Vergleich zur häuslichen Pflege.

Zuschuss der Pflegekasse bei Pflegegrad 4

Die Pflegeversicherung übernimmt monatlich bis zu 1.775 Euro für die Pflege und Betreuung im Heim.
Dieser Betrag wird direkt an die Pflegeeinrichtung gezahlt eine Auszahlung an die pflegebedürftige Person erfolgt nicht.

Was wird nicht übernommen?

Folgende Kosten trägt die pflegebedürftige Person selbst:

  • Unterkunft und Verpflegung

  • Investitionskosten (z. B. Gebäudekosten)

  • Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) für Pflegeleistungen

Der EEE ist für alle Pflegegrade innerhalb einer Einrichtung gleich hoch – bei Pflegegrad 4 fällt er also nicht niedriger aus als bei Pflegegrad 2 oder 5.

💡 Tipp für Angehörige:

Die tatsächlichen Eigenanteile unterscheiden sich je nach Einrichtung. Lassen Sie sich vorab einen transparenten Kostenplan erstellen.

Eingeschränkte Leistungen im Heim

In der vollstationären Pflege entfallen viele sonst übliche Leistungen:

  • Kein Pflegegeld (weil keine häusliche Pflege erfolgt)

  • Kein Entlastungsbetrag

  • Keine Pflegehilfsmittel-Pauschale (Pflegebox)
    Diese Leistungen sind nur bei häuslicher Pflege vorgesehen.

Wissen wie man Pflege teilt!

Teilstationäre Pflege bei Pflegegrad 4

Die teilstationäre Pflege ist eine sinnvolle Ergänzung zur häuslichen Betreuung: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 verbringen dabei einen Teil des Tages oder der Nacht in einer spezialisierten Einrichtung, werden dort professionell betreut und kehren danach wieder in ihr Zuhause zurück.

Wann ist teilstationäre Pflege sinnvoll?

Diese Pflegeform eignet sich besonders, wenn:

  • pflegende Angehörige berufstätig sind

  • eine durchgehende Betreuung zuhause nicht möglich ist

  • der oder die Pflegebedürftige soziale Kontakte oder Struktur im Alltag benötigt

  • nachts Unruhe, Ängste oder Pflegebedarf auftreten, die zuhause schwer zu bewältigen sind

Leistungen der Pflegekasse bei Pflegegrad 4

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 erhalten bis zu 1.612 Euro pro Monat für teilstationäre Pflege.
Dieser Betrag wird direkt mit der Pflegeeinrichtung abgerechnet und deckt:

  • Betreuung & pflegerische Leistungen (z. B. Körperpflege, Medikamentengabe)

  • Beschäftigungsangebote (z. B. Gedächtnistraining, Spiele, Gruppenaktivitäten)

  • Hin- und Rücktransport (je nach Einrichtung)

Was muss selbst gezahlt werden?

Nicht von der Pflegekasse übernommen werden:

  • Verpflegungskosten (z. B. Mittagessen, Getränke)

  • Unterbringungskosten (z. B. Ruheraum, Mobiliar)

Diese Posten müssen – ähnlich wie bei stationärer Pflege – aus eigener Tasche bezahlt werden.

Kombination mit häuslicher Pflege

Teilstationäre Pflege kann zusätzlich zum Pflegegeld oder den Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden. Es gilt dabei:

  • Kein Einfluss auf das Pflegegeld, wenn tagesweise genutzt

  • Kombinierbar mit Kombinationspflege und dem Entlastungsbetrag

  • Auch parallel zu Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege möglich, sofern nicht zeitgleich genutzt

Kombination: Pflege optimal ausschöpfen

Die Pflegeversicherung erlaubt es, nicht genutzte Mittel aus der einen Leistung für die andere zu verwenden.

Nutzung Finanzielle Mittel
Nur Verhinderungspflege 1.612 € jährlich
Nur Kurzzeitpflege 1.774 € jährlich
Beide kombiniert (volle Ausnutzung) Bis zu 3.386 € jährlich
Kurzzeitpflege ungenutzt → Zuschlag für Verhinderungspflege Bis zu 2.418 € jährlich
Nutzen Sie Ihre Ansprüche voll aus!

Einmalige und jährliche Zusatzleistungen bei Pflegegrad 4

Neben den monatlichen Leistungen stellt die Pflegeversicherung bei Pflegegrad 4 auch einmalige und jährlich wiederkehrende Gelder zur Verfügung. Diese sind oft zweckgebunden – können aber eine erhebliche finanzielle Entlastung bieten, wenn man sie rechtzeitig nutzt.

Leistung Höhe Gültigkeit
Verhinderungspflege (Standard) 1.612 € pro Jahr, bis zu 6 Wochen
Verhinderungspflege (nahe Angehörige) max. 1.092 € 1,5-faches Pflegegeld
Kurzzeitpflege 1.774 € pro Jahr, bis zu 8 Wochen
Wohnraumanpassung bis zu 4.000 € einmalig je Maßnahme
Anschubfinanzierung Pflege-WG 2.500 € einmalig pro Mitbewohner:in

Verhinderungspflege – Ersatzpflege bei Ausfall

Die Verhinderungspflege kann genutzt werden, wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend verhindert ist. Die Pflege findet dabei weiterhin zuhause statt durch:

  • ambulante Pflegedienste

  • entfernte Verwandte oder Bekannte

  • nahe Angehörige (mit reduzierter Vergütung)

Leistungen:

  • 1.612 Euro pro Kalenderjahr

  • Max. 6 Wochen nutzbar

  • Auszahlung erfolgt je nach Art der Pflegeperson unterschiedlich:

    • Nicht verwandte Ersatzpflegepersonen: bis zu 1.612 Euro

    • Nahe Angehörige: maximal 1.092 Euro (1,5 x Pflegegeld bei Pflegegrad 4)

Kurzzeitpflege – vorübergehende stationäre Betreuung

Die Kurzzeitpflege wird genutzt, wenn Pflegebedürftige zeitweise vollstationär versorgt werden müssen – z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder während einer Übergangsphase.

Leistungen:

  • 1.774 Euro pro Kalenderjahr

  • Max. 8 Wochen nutzbar

  • Unterkunft und Verpflegung müssen selbst getragen werden

Wohnraumanpassung – bis zu 4.000 Euro für barrierefreies Wohnen

Die Pflegekasse übernimmt bis zu 4.000 Euro je Maßnahme, wenn bauliche Veränderungen die Pflege zu Hause ermöglichen oder erleichtern. Leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, sind bis zu 16.000 Euro möglich.

Beispiele:

  • Ebenerdige Dusche

  • Haltegriffe, Türverbreiterung

  • Treppen- oder Plattformlift

📌 Wichtig: Antrag muss vor Beginn der Umbaumaßnahme gestellt werden – meist reicht ein Kostenvoranschlag.

Anschubfinanzierung für Pflege-WGs – 2.500 Euro pro Person

Bei der Neugründung einer Pflege-Wohngemeinschaft zahlt die Pflegekasse einmalig 2.500 Euro pro Bewohner:in – z. B. für Umbauten oder Ausstattung. Voraussetzung: Die WG wird ambulant betreut und besteht aus mindestens drei Pflegebedürftigen.

Zusätzlich gibt es monatlich 214 Euro Wohngruppenzuschlag (siehe „Leistungen bei Pflegegrad 4“).

Ein Leitfaden für die Realität

Fallbeispiel: So sieht Pflegegrad 4 im Alltag aus

Frau Muster (82) – Pflegegrad 4 zu Hause betreut

Frau Muster lebt allein in ihrer Wohnung. Sie ist körperlich stark eingeschränkt, benötigt Hilfe beim Anziehen, der Körperpflege und bei der Medikamenteneinnahme. Seit einem Sturz vor zwei Jahren ist sie auf Unterstützung angewiesen.

Ihre Tochter wohnt in der Nähe und kümmert sich täglich um sie. Zusätzlich kommt zweimal pro Woche ein ambulanter Pflegedienst zur Unterstützung ins Haus.

Leistung Nutzung
Pflegegeld 291,20 € monatlich (durch Kombinationspflege)
Pflegesachleistungen 60 % werden direkt vom Pflegedienst mit der Pflegekasse abgerechnet
Entlastungsbetrag Wird für Alltagshilfe (z. B. Einkaufen) verwendet
Pflegebox Monatliche Lieferung von Pflegehilfsmitteln zuzahlungsfrei über Kasse
Hausnotruf Zuschuss für mehr Sicherheit in der Wohnung
Verhinderungspflege Pflegedienst übernimmt Urlaubsvertretung der Tochter für zwei Wochen
Kurzzeitpflege 10 Tage stationäre Pflege nach Klinikaufenthalt
Wohnraumanpassung 4.000 € Zuschuss für barrierefreie Dusche

Entlastung für beide Seiten

Dank der verschiedenen Leistungen kann Frau Schneider weiter in ihrer vertrauten Umgebung leben – sicher, versorgt und würdevoll. Gleichzeitig wird ihre Tochter entlastet, ohne auf sich allein gestellt zu sein.

Gerade bei Pflegegrad 4 lohnt es sich, alle Möglichkeiten konsequent zu nutzen – viele Leistungen bleiben sonst ungenutzt.

Vorteile nutzen und Pflege erleichtern!

Unterstützungsangebote für Pflegebedürftige und Angehörige

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 und ihre Angehörigen erhalten nicht nur finanzielle Hilfe, sondern auch fachliche und organisatorische Unterstützung. Diese zusätzlichen Angebote sollen die häusliche Pflege stabilisieren und Angehörige entlasten.

Pflegeberatung

Nach der Antragstellung auf einen Pflegegrad haben Pflegebedürftige Anspruch auf eine kostenlose Beratung. Diese erfolgt entweder durch die Pflegekasse selbst oder durch eine anerkannte Beratungsstelle, wenn die Kasse einen Beratungsgutschein ausstellt.

Inhalt der Beratung ist die individuelle Pflegesituation, mögliche Leistungen und praktische Unterstützung im Alltag. Bei privat Versicherten übernimmt die COMPASS Pflegeberatung diese Aufgabe.

Wer Pflegegeld erhält, ist verpflichtet, vierteljährlich einen Beratungseinsatz nach § 37 Absatz 3 SGB XI durchführen zu lassen. Dieser Besuch dient der Qualitätssicherung. Wird er versäumt, kann das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden.

Die verpflichtende Beratung ist nicht zu verwechseln mit der umfassenden Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, die zu Beginn einer Pflegesituation empfohlen wird.

Pflegekurse

Angehörige, die Pflegeaufgaben übernehmen, haben Anspruch auf kostenlose Schulungen. Diese vermitteln praxisnahes Wissen zur Pflege und zum Umgang mit typischen Herausforderungen im Alltag.

Pflegekurse werden zum Beispiel von ambulanten Pflegediensten, Pflegestützpunkten oder Bildungsträgern angeboten. Inhalte sind unter anderem:

  • Grundlagen der Körperpflege

  • Unterstützung bei Mobilität und Ernährung

  • Rückenschonendes Arbeiten

  • Kommunikation mit pflegebedürftigen Menschen

Die Teilnahme ist freiwillig, aber sehr empfehlenswert auch unabhängig vom Pflegegrad oder vor Beginn einer Pflegesituation.

Weitere Ansprechpartner & Hotlines

Auch überregional gibt es seriöse und hilfreiche Kontaktstellen:

  • Bürgertelefon Pflege (Bundesministerium für Gesundheit):
    📞 030 / 340 60 66-02 (Mo–Mi 8–16 Uhr, Do: 8–18 Uhr, Fr 8–12 Uhr)
    📧 gehoerlos@bmg.bund.de (für hörgeschädigte Menschen)

  • Onlineplattformen & Pflegewegweiser:

    • Pflegewegweiser NRW

    • Deutsche Alzheimer Gesellschaft

    • Weisse Liste (Bertelsmann Stiftung)

    • BIVA-Pflegeschutzbund

  • Krankenkassen-Websites: Viele Pflegekassen bieten digitale Pflegeassistenten, Checklisten und Chatberatung.