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Pflegegrad 5

Inhaltsverzeichnis

Pflegegrad 5 – was bedeutet das konkret?

Pflegegrad 5 ist die höchste Stufe der Pflegebedürftigkeit, die gesetzlich anerkannt wird. Er wird Personen zugesprochen, die im Alltag in nahezu allen Bereichen auf Hilfe angewiesen sind oft dauerhaft, mehrfach täglich und in Kombination mit schweren körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen.

Betroffene können alltägliche Aufgaben nicht mehr selbstständig oder nur mit erheblichem Aufwand und Risiken bewältigen. Typisch sind vollständige Immobilität, fortgeschrittene Demenz, schwere neurologische Erkrankungen oder ein weitreichender Pflegebedarf nach Krankenhausaufenthalten.

Für wen ist Pflegegrad 5 gedacht?

Pflegegrad 5 richtet sich an Menschen mit einer besonders schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Meist sind es Pflegebedürftige, die

  • dauerhaft bettlägerig sind

  • auf Rund-um-die-Uhr-Betreuung angewiesen sind

  • nicht mehr alleine essen, aufstehen oder sich orientieren können

  • erhebliche medizinisch-pflegerische Anforderungen haben

In vielen Fällen sind auch Angehörige stark belastet, da die Versorgung komplex, zeitintensiv und physisch wie psychisch fordernd ist.

Voraussetzungen für Pflegegrad 5

Um Pflegegrad 5 zu erhalten, muss im Rahmen einer Begutachtung festgestellt werden, dass eine besonders schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt. Die Entscheidung darüber trifft der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder bei Privatversicherten das Unternehmen MEDICPROOF.

Die Einstufung erfolgt anhand eines einheitlichen Bewertungssystems, das seit 2017 gesetzlich geregelt ist.

Pflegegrad 5: mindestens 90 Punkte im Begutachtungssystem

Die Einschätzung des Pflegebedarfs erfolgt auf Basis von sechs Lebensbereichen sogenannten Begutachtungsmodulen. Jeder Bereich wird individuell gewichtet. Die Gesamtpunktzahl bestimmt den Pflegegrad.

Um Pflegegrad 5 zu erhalten, müssen mindestens 90 Punkte erreicht werden. Maximal möglich sind 100 Punkte.

Modul Beispielhafte Inhalte Gewichtung
1. Mobilität Positionswechsel, Aufstehen, Gehen, Treppensteigen 10 %
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Orientierung, Verstehen, Erkennen von Risiken 15 %
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Unruhe, Ängste, Aggressivität, nächtliches Aufstehen Mit Modul 2 kombiniert
4. Selbstversorgung Körperpflege, Ernährung, Toilettengänge, Ankleiden 40 %
5. Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen Medikamente, Verbände, Arztbesuche, Diätmanagement 20 %
6. Gestaltung des Alltagslebens & sozialer Kontakte Tagesstruktur, soziale Teilhabe, psychische Belastung 15 %

So läuft die Begutachtung ab

Die Begutachtung findet in der Regel im häuslichen Umfeld oder in der Pflegeeinrichtung statt. Es empfiehlt sich, den Termin gut vorzubereiten:

  • eine Pflegedokumentation über mindestens 7 Tage kann sehr hilfreich sein

  • auch Angehörige oder Pflegedienste sollten beim Termin anwesend sein

Ein Antrag auf Pflegegrad kann jederzeit gestellt werden bei bereits bestehendem Pflegegrad auch als Höherstufungsantrag, wenn sich der Gesundheitszustand deutlich verschlechtert hat.

Pflegegrad 5 – alle Leistungen im Überblick

Mit Pflegegrad 5 erhalten Pflegebedürftige die umfangreichsten Leistungen aus der Pflegeversicherung. Diese Unterstützung kann zu Hause, im Pflegeheim oder in Kombination verschiedener Versorgungsformen genutzt werden.

Die Art der Leistung richtet sich danach, wer die Pflege übernimmt Angehörige, ambulante Dienste oder stationäre Einrichtungen.

Leistung Häusliche Pflege Stationäre Pflege
Pflegegeld 901 € pro Monat
Pflegesachleistungen 2.095 € pro Monat
Kombinationspflege Individuell aufteilbar
Entlastungsbetrag 125 € pro Monat 125 € pro Monat
Pflegehilfsmittel bis zu 40 € monatlich
Wohnraumanpassung einmalig bis zu 4.000 € nicht vorgesehen
Vollstationäre Pflege 2.005 € pro Monat

Unterschiede zu Pflegegrad 4

Pflegegrad 5 bietet gegenüber Pflegegrad 4 erhöhte finanzielle Leistungen, insbesondere:

  • 173 € mehr Pflegegeld (901 € statt 728 €)

  • 402 € mehr Sachleistungen (2.095 € statt 1.693 €)

  • 230 € mehr bei vollstationärer Pflege (2.005 € statt 1.775 €)

Das spiegelt den höheren Betreuungs- und Versorgungsaufwand wider, der bei Pflegegrad 5 regelmäßig vorliegt. Erfahren Sie mehr über Pflegegrad 4 hier!

Pflegegrad 5 - Pflege zu Hause

Viele Menschen mit Pflegegrad 5 wünschen sich, trotz hoher Pflegebedürftigkeit, weiterhin zu Hause leben zu können im vertrauten Umfeld, begleitet von Angehörigen oder professionellen Pflegediensten.

Mit Pflegegrad 5 stehen dafür umfassende Leistungen zur Verfügung, die kombinierbar und flexibel einsetzbar sind.

Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Wenn Angehörige oder Ehrenamtliche die Pflege übernehmen, zahlt die Pflegeversicherung 901 € Pflegegeld pro Monat. Wird stattdessen ein ambulanter Pflegedienst beauftragt, stehen 2.095 € Sachleistungen monatlich zur Verfügung.

Auch eine Kombinationspflege ist möglich: Der Pflegedienst übernimmt bestimmte Aufgaben, der Rest wird privat organisiert das Pflegegeld wird dann anteilig gezahlt.

Entlastungsbetrag: 125 € für Alltagshilfe

Unabhängig davon, wie die Pflege organisiert ist, können Pflegebedürftige zusätzlich 125 € monatlich für Entlastungsleistungen nutzen. Beispiele:

  • Hilfe im Haushalt

  • Alltagsbegleiter oder Einkaufsdienste

  • niedrigschwellige Betreuungsangebote

Die Abrechnung erfolgt direkt über die Anbieter eine Barauszahlung ist nicht möglich.

Verhinderungspflege und Tagespflege

Pflegende Angehörige brauchen auch Erholungszeiten. Hierfür gibt es zwei Angebote:

  • Verhinderungspflege: Bis zu 1.612 € pro Jahr z. B. bei Urlaub oder Krankheit

  • Tagespflege: Teilstationäre Betreuung in einer Einrichtung – mit gesondertem Budget

Beide Leistungen sind miteinander kombinierbar und ergänzen das monatliche Pflegegeld.

Pflegehilfsmittel im Wert von 42 € monatlich

Für zu Hause gepflegte Personen übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 € pro Monat. Dazu zählen:

  • Einmalhandschuhe

  • Bettschutzeinlagen

  • Flächendesinfektionsmittel

  • Mundschutz und Schutzschürzen

Mit der Pflegebox von curea-pflege.de erhalten Sie diese Produkte monatlich automatisch geliefert – ohne Zuzahlung, ohne Papierkram.

Pflegegrad 5 - Pflege im Heim

Wenn die Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist oder eine stationäre Versorgung notwendig wird, stehen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5 die höchstmöglichen Zuschüsse für die Heimunterbringung zu. Dennoch: Die Pflegeversicherung übernimmt nicht alle Kosten.

Monatlicher Zuschuss bei vollstationärer Pflege

Die Pflegekasse zahlt bei Pflegegrad 5 ➔ 2.005 € pro Monat an die Einrichtung. Dieser Betrag wird direkt mit dem Heim verrechnet und dient zur Deckung der pflegebedingten Aufwendungen.

Diese Kosten tragen Pflegebedürftige selbst

Trotz des hohen Zuschusses müssen Bewohnerinnen und Bewohner folgende Kosten aus eigener Tasche zahlen:

  • Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE)

  • Unterkunft und Verpflegung

  • Investitionskosten des Pflegeheims

Diese Eigenanteile unterscheiden sich je nach Einrichtung und Bundesland, liegen aber meist zwischen 2.000 € und 3.000 € monatlich.

Staffelung des Leistungszuschlags – Entlastung über Zeit

Um Pflegebedürftige langfristig zu entlasten, wurde 2022 ein Leistungszuschlag auf den pflegebedingten Eigenanteil eingeführt. Dieser Zuschlag erhöht sich mit der Dauer des Heimaufenthalts:

  • 15 % im 1. Jahr

  • 30 % im 2. Jahr

  • 50 % im 3. Jahr

  • 75 % ab dem 4. Jahr

Der Zuschlag wird automatisch berücksichtigt ein gesonderter Antrag ist nicht nötig.

Gut zu wissen

  • Der Zuschlag bezieht sich nur auf die pflegebedingten Kosten, nicht auf Unterkunft oder Verpflegung.

  • Viele Heime bieten Beratung zu Finanzierungsmöglichkeiten an (z. B. Sozialhilfe, Wohngeld).

  • Angehörige können ggf. mit herangezogen werden – z. B. bei Unterhaltspflicht.

Zusätzliche Leistungen bei Pflegegrad 5

Neben den monatlichen Leistungen stellt die Pflegeversicherung auch einmalige oder ergänzende Hilfen zur Verfügung. Diese können bei besonderen Umständen sehr wichtig sein zum Beispiel bei plötzlichem Pflegebedarf, nach Klinikaufenthalten oder bei Umbauten in der Wohnung.

Kurzzeitpflege – nach Krankenhaus oder bei Krisen

Ist eine Pflege zu Hause zeitweise nicht möglich (z. B. nach einem Klinikaufenthalt), können Pflegebedürftige eine Kurzzeitpflege in einer Einrichtung nutzen. Dafür stehen jährlich bis zu 1.774 € zur Verfügung für maximal 28 Tage pro Jahr.

💡 Tipp: Dieser Betrag kann mit der Verhinderungspflege kombiniert werden zusammen sind dann bis zu 3.386 € jährlich möglich.

Verhinderungspflege – wenn Angehörige pausieren

Wenn eine Pflegeperson zeitweise ausfällt (z. B. durch Krankheit oder Urlaub), zahlt die Pflegekasse bis zu 1.612 € pro Jahr für eine Ersatzpflege durch Angehörige, Nachbarn oder ambulante Dienste.

Zusätzlich können bis zu 806 € aus der Kurzzeitpflege angerechnet werden.

Wohnraumanpassung – barrierefrei wohnen

Wer zu Hause gepflegt wird, kann für bauliche Veränderungen einen Zuschuss von bis zu 4.000 € je Maßnahme beantragen. Typische Beispiele:

  • Einbau einer ebenerdigen Dusche

  • Haltegriffe oder Türverbreiterung

  • Treppenlift oder rutschfester Boden

Bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt kann der Gesamtzuschuss auf bis zu 16.000 € steigen.

Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Anschubfinanzierung für Pflege-Wohngemeinschaften

Wird eine neue ambulant betreute Pflege-WG gegründet, beteiligt sich die Pflegekasse mit einem einmaligen Zuschuss von 2.500 € pro Person. Zudem gibt es einen monatlichen Wohngruppenzuschlag von 214 €, wenn eine Präsenzkraft die Gruppe unterstützt.

Pflegegrad 5 Fallbeispiel

Wie sieht die Versorgung bei Pflegegrad 5 im echten Leben aus?
Das folgende Beispiel zeigt, wie umfassend die Pflege ist und welche finanziellen und praktischen Hilfen dabei genutzt werden können.

Fallbeispiel: Frau Muster (84) – Pflegegrad 5 nach schwerem Schlaganfall

Frau Muster ist 84 Jahre alt und erlitt vor einem Jahr einen schweren Schlaganfall. Seitdem ist sie bettlägerig, teilweise gelähmt, inkontinent und geistig stark eingeschränkt. Sie lebt weiterhin in ihrer Wohnung. Ihr Sohn pflegt sie täglich und wird zusätzlich von einem ambulanten Dienst unterstützt.

So nutzt Familie Muster die Leistungen aus Pflegegrad 5:

Leistung Eingesetzt wie folgt
Pflegegeld Anteilige Auszahlung, da Kombinationspflege mit Pflegedienst
Pflegesachleistungen Ambulanter Dienst übernimmt mehrmals wöchentlich die Körperpflege
Pflegehilfsmittel Pflegebox mit Einmalhandschuhen, Desinfektion, Bettschutz
Entlastungsbetrag Wird über einen Alltagshilfe-Verein für Haushaltshilfe genutzt
Verhinderungspflege Wird bei Urlaub des Sohnes für Ersatzpflegeperson genutzt
Wohnraumanpassung Förderung für Pflegebett und barrierefreies Bad in Anspruch genommen

Fazit

Frau Möller erhält durch Pflegegrad 5 eine umfassende Versorgung und ihr Sohn wird durch die Leistungen gezielt entlastet. Besonders hilfreich ist die Kombination aus Pflegesachleistungen, Pflegegeld und zuzahlungsfreien Pflegehilfsmitteln über die Pflegebox von curea-pflege.de.

Hilfe für Angehörige

Pflegegrad 5 bedeutet meist eine sehr umfassende und intensive Versorgung. Viele Angehörige übernehmen diese Aufgabe mit großer Hingabe stoßen aber schnell an körperliche und emotionale Grenzen. Umso wichtiger ist es, vorhandene Unterstützungsangebote gezielt zu nutzen.

Pflegeberatung – von Anfang an ein Anspruch

Sobald ein Antrag auf Pflegegrad gestellt wurde, haben Betroffene Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Diese soll dabei helfen, die passende Versorgungsform zu finden, Leistungen zu kombinieren und Überforderung vorzubeugen.

Die Beratung erfolgt entweder:

  • durch die Pflegekasse direkt,

  • durch einen zertifizierten Dienstleister (z. B. Pflegestützpunkt),

  • oder über einen Beratungsgutschein.

Bei Privatversicherten übernimmt die COMPASS Private Pflegeberatung diese Aufgabe.

Pflichtberatung bei Pflegegeldbezug

Wird Pflegegeld bezogen – also bei häuslicher Pflege durch Angehörige – ist bei Pflegegrad 5 ein Beratungsbesuch pro Quartal verpflichtend (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Er dient der Qualitätssicherung und wird meist durch einen ambulanten Pflegedienst durchgeführt. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse.

Pflegekurse für Angehörige

Pflegende Angehörige können an kostenlosen Schulungen teilnehmen. In den Kursen geht es u. a. um:

  • den sicheren Umgang mit Pflegehilfsmitteln

  • rückenschonende Lagerung und Mobilisation

  • psychische Entlastung im Pflegealltag

  • Austausch mit anderen Betroffenen

Diese Kurse werden online oder vor Ort angeboten oft durch Pflegedienste, Wohlfahrtsverbände oder Volkshochschulen.

Weitere Ansprechpartner & Hotlines

Auch überregional gibt es seriöse und hilfreiche Kontaktstellen:

  • Bürgertelefon Pflege (Bundesministerium für Gesundheit):
    📞 030 / 340 60 66-02 (Mo–Mi 8–16 Uhr, Do: 8–18 Uhr, Fr 8–12 Uhr)
    📧 gehoerlos@bmg.bund.de (für hörgeschädigte Menschen)

  • Onlineplattformen & Pflegewegweiser:

    • Pflegewegweiser NRW

    • Deutsche Alzheimer Gesellschaft

    • Weisse Liste (Bertelsmann Stiftung)

    • BIVA-Pflegeschutzbund

  • Krankenkassen-Websites: Viele Pflegekassen bieten digitale Pflegeassistenten, Checklisten und Chatberatung.